Whitepaper – Aktivierung der Resilienz und Gesamtverteidigung Deutschlands

Handlungsfähigkeit in Extremlagen jetzt sicherstellen 

Resilienz und Gesamtverteidigung bedürfen systemischer Betrachtung

Was in Deutschland unter Gesamtverteidigung verstanden wird, ergibt sich aus den Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung vom 5. Juni 2024 (RRGV), zusammengefasst in Ziffer 1 (2) RRGV:

„Militärische und zivile Verteidigung sind organisatorisch eigenständig, stehen jedoch als Gesamtverteidigung in einem unauflösbaren Zusammenhang und teilweise in direkter Abhängigkeit. Die militärische und die zivile Seite müssen zu diesem Zweck durch eine enge Verzahnung und Zusammenarbeit sowie durch abgestimmte politische Führung eng zusammenwirken und dies bereits im Frieden regelmäßig üben. Die Gesamtverteidigung erfordert zudem die Mitwirkung der gesamten Bevölkerung sowie der Wirtschaft.“

Für den Begriff der Resilienz gibt es keine allgemeingültige Definition. Daher ist das Verständnis oft unterschiedlich, gar widersprüchlich.

Die Resilienz einer Gesellschaft, sei es die der Bundesrepublik, eines Bundeslandes oder einer Kommune, wurde von mir im Jahr 2023 wie folgt definiert: 

„Die Resilienz einer Gesellschaft meint ihre Fähigkeit, ihre öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten zu können.“

Die Definition ist bewusst an das deutsche Recht gekoppelt und steht daher im Einklang mit den jüngeren RRGV. Diese verweisen ebenfalls auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Beiden liegt also dasselbe Rechtsverständnis zugrunde:

Die öffentliche Sicherheit umfasst den Bestand sowie die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen, Individualrechte und -rechtsgüter, kollektive Rechtsgüter sowie die Gesamtheit der Rechtsordnung. 

Die öffentliche Ordnung umfasst die Gesamtheit der ungeschriebenen Normen, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unentbehrliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens angesehen wird. 

Das menschliche Zusammenleben ist gekennzeichnet von vielen verschiedenen Interaktionen und Bedingungen, die sich gegenseitig beeinflussen. Es ist also systemisch.

Der Definition liegt daher notwendigerweise eine systemische Betrachtung zugrunde, in der verschiedene Systeme in verschiedenen Beziehungen zueinander stehen und aufeinander einwirken. Dabei ist sowohl der einzelne Mensch als auch die Gesellschaft, in der dieser Mensch körperlich oder nicht-körperlich wirkt, ein System. Jedem System kommt mindestens eine bestimmte Rolle in Beziehung zu anderen Systemen zu. 

Eine Gesellschaft ist nie statisch. Sie verändert sich ständig, und das in allen Dimensionen. Das Recht sowie soziale und ethische Anschauungen als Referenzrahmen sind ebenfalls dynamisch. Der gewählte Begriff der Aufrechterhaltung im Kontext dieser Dynamik ist also selbst dynamisch. Die rein akademische Debatte, ob Resilienz die Wiederherstellung eines alten Zustands oder die Anpassung an einen neuen meint, erübrigt sich damit. Was sich mit dem linearen Zeitablauf nichtlinear weiterentwickelt, kann nicht auf reine Wiederherstellung reduziert werden. Das käme einer Verschiebung eines Punktes auf der Zeitachse gleich, in der Hoffnung, etwas zu ändern. Wiederherstellung kann sich jedoch auf statische Objekte und damit verbundene Prozesse beziehen, etwa zerstörte, systemrelevante Infrastruktur und die damit verbundene Versorgung. Sie ist zugleich Aufrechterhaltung der systemisch betrachteten öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Für Unternehmen als Organisationen, die Teil einer Gesellschaft und Wirtschaft sind, lässt sich Resilienz entsprechend ableiten: 

„Die Resilienz einer Organisation meint ihre Fähigkeit, ihren Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten zu können.“

Dies erfordert die Aufrechterhaltung der eigenen Funktionsfähigkeit vor allem im Rahmen des Rechts, auch und gerade bei exogenen Schockeinwirkungen. Funktionsfähige Organisationen sind für das menschliche Zusammenleben von erheblicher Bedeutung, wobei sich diese nicht allein auf die Bereitstellung von Arbeitsplätzen beschränkt. Die klassische Silobetrachtung führt demgegenüber häufig zu dem Verständnis, dass sich Organisationen vorwiegend um ihr eigenes Wohl kümmern müssen. Doch selbst das vermögen die meisten Organisationen heute nicht mehr. Die Optimierung der letzten Jahre hat dazu geführt, dass sie heute vielfach an der Belastungsgrenze operieren. Eine Organisation, die zudem im Alltag schon nicht mit Fehlern als Normabweichungen umgehen kann, wird externe Schocks kaum verkraften. Eine Sicherheitskultur ist in den wenigsten Organisationen zu finden.

Einzelpersonen bestimmen die Kultur in den Organisationen wiederum maßgeblich mit. Sie sind genauso Teil einer Gesellschaft, wie sie Teil einer Organisation sind, die ihrerseits in eine Gesellschaft eingebettet ist. Damit prägen Einzelpersonen das Funktionieren und das Zusammenspiel dieser verschiedenen Systeme erheblich. Ihre insofern gesellschaftlich relevante Resilienz kann daher wie folgt definiert werden:

„Die Resilienz einer Person meint ihre Fähigkeit, ihren Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten zu können.“

Besonders deutlich wird hier die Relevanz der individuellen Gesundheit. Eine erkrankte Person kann ihre Funktion – sei es als Unternehmerin in der Wirtschaft oder als Teil einer Organisation – nicht mehr ausüben. Die auftraggebende oder arbeitgebende Organisation muss diesen Ausfall kompensieren, um ihren eigenen Beitrag, wie etwa die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, aufrechtzuerhalten. Erscheint die erkrankte Person dennoch zur Arbeit und steckt in der Folge weitere Personen an, stößt diese Anpassungsfähigkeit schnell an ihre Grenzen. Der Beitrag kann dann nicht mehr ohne Weiteres aufrechterhalten werden. Derartige systemische Zusammenhänge und Ansteckungseffekte lassen sich vielfältig darstellen.

Während sich das hier entwickelte Konzept der organisationellen Härtung einschließlich der Rolle des Chief Resilience & Civil Defence Officers (CRCDO) an Organisationen richtet, fehlt bislang ein korrespondierendes Konzept für Einzelpersonen als Teil einer Gesellschaft (siehe auch Ziffer 20.2.1 (4) RRGV), unabhängig von einer Organisation.

Dieses Whitepaper soll daher Impulse für den Staat und seine Einrichtungen bieten, aber auch erste Hilfestellung für Einzelpersonen. 

Über die Autorin

Rechtsanwältin Claudia Otto, MBA, ist Expertin für Sicherheits- und Katastrophenmanagement sowie Dozentin für Corporate Governance. An der University of Oxford lehrt sie zudem als Gastdozentin zu Recht und Ethik im Kontext der Nutzung Generativer KI im Finanzbereich. Sie zeigt auf, wie Organisationen resilient werden und damit in Extremlagen handlungsfähig bleiben. Ihr systemischer Ansatz ermöglicht es, ausbremsende Silostrukturen zu überwinden.

Dieses Whitepaper entstand aus ihrer Überzeugung, dass unsere hochtechnisierte Welt und die dynamische Bedrohungslage neue Antworten erfordern – Antworten, die weit über das Abarbeiten von Checklisten hinausgehen. In ihren Arbeiten, etwa zur Risikobeurteilung von KI-Systemen oder zur Härtung von Organisationen angesichts hybrider Bedrohungen, übersetzt sie abstrakte Gefahren in verständliche, umsetzbare Sicherheitskonzepte.

Ihr Ziel ist es, der in Deutschland weit verbreiteten Unsicherheit angesichts globaler Krisen und eines möglichen Verteidigungsfalls mit konkreten Handlungsansätzen zu begegnen. Sie möchte einen Beitrag dazu leisten, den in der Vergangenheit abgebauten Bevölkerungsschutz wieder zu aktivieren und damit Deutschlands Resilienz und Gesamtverteidigung nachhaltig zu stärken.

I. Die 10 Handlungsgebote für Resilienz und Gesamtverteidigung

Nr.HandlungsgebotVerantwortliche
1.Entstigmatisierung und Kanalisierung von Angst fördernZuständige Behörden, Organisationen, Bürgerinnen und Bürger, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen.
2.Community-Bildung vorantreiben   Bürgerinnen und Bürger, Arbeitnehmende und Arbeitgebende, Kommunen und Organisationen.
3.Selbstschutz und Selbsthilfe stärkenBürgerinnen und Bürger, Communities, zuständige Behörden und Hilfsorganisationen sowie Universitäten und andere Bildungseinrichtungen.
4.Orientierungsfähigkeit fördernBürgerinnen und Bürger, zuständige Behörden.
5.Gefahrerkennung schulen und fördernBürgerinnen und Bürger, Communities, Organisationen, Streitkräfte im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) sowie zuständige Behörden, Fachleute, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen.
6.Kognitive Kriegsführung als Alltag anerkennen und damit umgehen lernenBürgerinnen und Bürger sowie zuständige Behörden, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen.
7.Rechte und Pflichten im Katastrophen- und Verteidigungsfall vermittelnZuständige Behörden, Gesetzgeber, Organisationen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen sowie zum Beispiel studentische Law Clinics.
8.Gesundheit als Grundvoraussetzung für Resilienz betrachtenGesundheitsbehörden, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen sowie Bürgerinnen und Bürger.
9.Besseren Zugang zu behördlichen Informationen ermöglichenZuständige Behörden sowie gegebenenfalls Gesetzgeber.
10.Durch Übungen lernen und verbinden (auch Communities untereinander)Hier insbesondere Bürgerinnen und Bürger, Communities und Organisationen.

II. Hintergrund und Problembeschreibung

Deutschland ist erstmals seit Jahrzehnten wieder militärisch bedroht, wie die Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung (RRGV) feststellen. Die hybride Bedrohung betrifft längst auch unsere wirtschaftliche Grundlage, die generell durch globale Abhängigkeiten extrem verletzlich ist. Kognitive Kriegsführung und Cyberangriffe bestimmen den Alltag. Die geforderte gesamtgesellschaftliche Resilienz existiert in groben Zügen auf dem Papier, jedoch nicht in der Realität.

Gesamtverteidigung bedeutet, dass Verteidigung nicht allein militärisch ist. Die Bundeswehr kann nicht alles und jede Person in Deutschland schützen. Zugleich besteht sie aus Menschen, die versorgt werden müssen. Absehbare Folgen von Angriffen oder andere schadensträchtige Auswirkungen müssen von der zivilen Seite durch Vorbereitung verhindert oder abgemildert werden können. Dies erfordert die Mitwirkung der gesamten Bevölkerung und Wirtschaft. Deren derzeitiger Laserfokus auf einzelne Gesetze für Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS), die zum Beispiel zukünftig Risikoanalysen vornehmen sollen, zeigt exemplarisch, wie wenig resilient Deutschland ist. Die systemische Relevanz auch der Nicht-KRITIS-Akteure wird generell verkannt.

Das Wochenende des 28. Februars und 1. März 2026 hat gezeigt, dass eine Verteidigungssituation schneller eintreten kann als vielfach angenommen. Auch als unbeteiligter Staat kann Deutschland in Konflikte hineingezogen werden, die eine funktionierende Gesamtverteidigung erfordern. Die hohe Vernetzung durch die Globalisierung bedeutet zudem eine hohe Verletzlichkeit. Wenn dringend benötigte Rohstoffe zum Beispiel aus den Golfstaaten fehlen, sind schwerwiegende Folgen für die deutsche Wirtschaft und die Gesamtverteidigungsfähigkeit absehbar. Derzeit ist nicht erkennbar, dass Deutschland diese abfedern kann.

Die Fehler vor dem Ersten Weltkrieg werden derzeit wiederholt. Dabei sind sie vermeidbar. Auch die absehbar schwerwiegenden Folgen der derzeitigen Entwicklungen in der Welt können zumindest abgemildert werden. 

Doch dafür muss ganz Deutschland ins Handeln kommen und resilient sowie verteidigungsfähig werden.

III. 10 Handlungsgebote als konkrete Lösungsansätze

Damit ganz Deutschland ins Handeln kommen kann, sind nachstehend 10 Handlungsgebote der Resilienz und Gesamtverteidigung aufgeführt. Diese orientieren sich an der Systematik:

Problembeschreibung – Verantwortliche – Lösungsansatz.

Ergänzend wird im Whitepaper (PDF) Raum für Notizen geboten. So bietet die Autorin gerne Gespräche zur Vertiefung an, welche den Rahmen dieses Whitepapers sprengen würde.

1. Entstigmatisierung und Kanalisierung von Angst fördern

Problembeschreibung: Angst ist eine menschliche Emotion, die einen wichtigen Zweck erfüllt: das eigene Überleben durch Handlung zu sichern. In Deutschland ist Angst jedoch geradezu verpönt und wird schnell mit „Panik“ gleichgesetzt. Rhetorische Floskeln wie „Keine Angst!“ und die Maßgabe, Angst zu „reduzieren“ durch die Reduktion von Informationen auf das „Nötige“, erreichen ob ihrer Widersinnigkeit oft das Gegenteil. Die menschliche Emotion wird zu oft fälschlich mit dysfunktionaler, ja pathologischer Stressreaktion gleichgesetzt und damit abgewertet. Angst ist jedoch erst dann problematisch, wenn sie zu Handlungsunfähigkeit führt.

Verantwortliche: Zuständige Behörden, Organisationen, Bürgerinnen und Bürger, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen.

Lösungsansatz: Die Resilienz von Bürgerinnen und Bürgern als natürliche Personen, hier systemisch betrachtet vor allem mit Fokus auf die Gesundheit, umfasst auch ihre körperliche einschließlich psychische Resilienz. Über Angst, vor allem über Angst vor Krieg, muss daher offen gesprochen werden können. Es muss wieder kommuniziert werden: Angst zu haben ist menschlich und kein Zeichen von Schwäche. Sie befähigt sogar zur Lösungsfindung, im besten Fall zur Innovation. Daher erscheint es zum Beispiel zielführend, auf Wissenschaft fußende Leitfäden zur Kanalisierung von Angst zu entwickeln und niedrigschwellig bereitzustellen. Auf Vorgaben und Rat zur Reduzierung und damit Internalisierung von Angst sollte behördlicherseits verzichtet werden.

Der Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sollte entsprechend angepasst werden. Angst vor Krieg ist schon jetzt in der Bevölkerung allgegenwärtig. Dementsprechend sollte der Ratgeber gestaltet werden, um angemessene Vorsorge zu fördern. Bürgerinnen und Bürger mit ihren Ängsten auch im Vorfeld von Katastrophen, Krisen und Krieg ernst zu nehmen, stärkt das Vertrauen in den Staat und seine Einrichtungen.

2. Community-Bildung vorantreiben

Problembeschreibung: Die RRGV erkennen die Nachbarschaftshilfe als für Resilienz und Gesamtverteidigung wesentlich an (siehe Ziffer 20.2.1 (1)). In den Städten herrscht jedoch vornehmlich Anonymität. Die Kommunikation hat sich überwiegend in Online-Netzwerke verlagert. Familien sind national, gar international verstreut. In Extremlagen braucht es jedoch Menschen vor Ort, die vertraut sind und sich gegenseitig helfen können. Auch Menschen an ihrem gemeinsamen Arbeitsplatz können eine Community bilden.

Verantwortliche: Bürgerinnen und Bürger, Arbeitnehmende und Arbeitgebende, Kommunen und Organisationen.

Lösungsansatz: Auch wenn es keine Rechtspflicht darstellt, ist es stets vorausschauend, Nachbarinnen und Nachbarn, Kolleginnen und Kollegen kennenzulernen und Beziehungen sowie Hilfestrukturen aufzubauen. Was in ruhigen Zeiten Freude bereitet, bietet in unruhigen Zeiten Lichtblick und Sicherheit. Kommunen können hier beispielsweise durch zielgerichtete Kennenlernveranstaltungen die Community-Bildung vorantreiben. Auch Arbeitgebende und Vereine können die Community-Bildung in und außerhalb ihrer Organisation unterstützen.

3. Selbstschutz und Selbsthilfe stärken

Problembeschreibung: Die persönliche Vorsorge für Zeiten ungenügender Versorgung ist entscheidend. Für Menschen, denen die persönliche Vorsorge etwa aufgrund von Alter oder Erkrankung nicht möglich ist, muss mitgedacht werden. Das Problem ist jedoch, dass die wenigsten Menschen ihre eigenen Bedürfnisse konkret identifizieren können. Schließlich musste dank umfassender Versorgungssicherheit jahre-, gar jahrzehntelang nicht über sie nachgedacht werden. Erst recht fehlt es an Erfahrung mit Krieg. 

Verantwortliche: Bürgerinnen und Bürger, Communities, zuständige Behörden und Hilfsorganisationen sowie Universitäten und andere Bildungseinrichtungen.

Lösungsansatz: Der Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ des BBK ist eine solide Grundlage, um die persönliche Vorsorge anzugehen. Er enthält jedoch verallgemeinerte Anregungen und ist nicht ausreichend, wie die folgenden Beispiele zeigen:

So sind individuelle Bedarfe jenseits von Checklisten zu identifizieren, um sie befriedigen zu können. Dafür bedarf es einer tiefgehenden Auseinandersetzung mit sich beziehungsweise der vulnerablen Person und dem Alltag. Der Vorsorgeratgeber des BBK könnte hier zu grundlegenden menschlichen Bedürfnissen ausführen und anleiten. Hilfsorganisationen sowie Universitäten und andere Bildungseinrichtungen können hier die fachliche Grundlage liefern.

Welche Bedürfnisse hat der Mensch in einer Kriegssituation oder kriegsähnlichen Lage? Dazu fehlt das Wissen in der Bevölkerung. Der Vorsorgeratgeber des BBK ist hier unzureichend, da er offenbar davon ausgeht, dass ein Krieg – wie auch eine Krise oder Katastrophe – lokal begrenzt ist und nur kurze Zeit anhält. Die Erfahrungen der Ukraine zeigen, dass dies nicht sicher ist. Hier können Hilfsorganisationen sowie Universitäten und andere Bildungseinrichtungen fachlich unterstützen.

Im Extremfall ist der Notruf nicht möglich und sind Hilfsorganisationen verhindert. Es sollte daher neben der Fähigkeit zur Ersten Hilfe das Wissen um die Nähe von Ärztinnen und Ärzten, etwa als Teil der Community, vorhanden sein. Der Vorsorgeratgeber des BBK sollte hier Lösungen zu Extremlagen ausführen, in denen Notruf, Ärzte- und Apothekerbereitschaftsdienste dauerhaft nicht erreichbar sind.

Da in länger anhaltenden Extremlagen auch der Giftnotruf nicht verfügbar ist, sollten fachkundige Stellen leicht verständliche Informationen über Gifte im Alltag bereitstellen. Die Vermeidung von Vergiftungen hat hier Priorität. Der Vorsorgeratgeber des BBK kann dann auf diese Informationen verweisen.

Menschen mit kleinen Wohnungen haben oft nicht die Möglichkeit, Vorräte in ausreichendem Maße einzulagern. Communities können hier Abhilfe schaffen, indem etwa gemeinsame Lagerräume bestimmt werden. Auch können nützliche Gegenstände gemeinsam angeschafft oder genutzt werden, weil sie das Budget einzelner Personen übersteigen. Für Bürgerinnen und Bürger ist daher wesentlich, ins Gespräch zu gehen und Communities aufzubauen.

4. Orientierungsfähigkeit fördern

Problembeschreibung: Die durchtechnisierte Welt hat Menschen weitgehend verlernen lassen, ihre Umgebung wirklich wahrzunehmen. Orientierung erfolgt vor allem am Display. Diese ist jedoch in Extremlagen, etwa wegen des Wegfalls der Internet- und Satellitenverbindung, nicht mehr möglich. Die technikunabhängige menschliche Orientierungsfähigkeit muss daher gefördert werden.

Verantwortliche: Bürgerinnen und Bürger, zuständige Behörden.

Lösungsansatz: Es ist zum Beispiel sinnvoll, die eigene Orientierung ohne Navigationssystem oder Maps-Apps zu trainieren. Das meint insbesondere das Einprägen der relevanten Umgebung und Straßennamen. Karten können zur Unterstützung beispielsweise ausgedruckt, mit Anmerkungen versehen und für die Tasche laminiert oder faltbar gemacht werden. Auch Kommunen können ihren Bürgerinnen und Bürgern mit speziellen Karten für Extremlagen niedrigschwellig die benötigten Informationen zur souveränen Orientierung zur Verfügung stellen.

5. Gefahrerkennung schulen und fördern

Problembeschreibung: Die durchtechnisierte und durchstandardisierte Welt hat auch dazu geführt, dass Menschen sich statt auf ihre eigenen Sinne häufig auf externe Quellen verlassen, um Gefahren zu erkennen und zu beurteilen. Menschen müssen jedoch in der Lage sein, eine Gefahr auch dann zu erkennen, wenn die gewohnten Warnsysteme nicht funktionieren. Nur so kann die Sicherheitsvorsorge als gesamtgesellschaftliche Aufgabe (siehe Ziffer 2.3.2 (2) RRGV) wahrgenommen und Resilienz sowie Gesamtverteidigung Wirklichkeit werden.

Verantwortliche: Bürgerinnen und Bürger, Communities, Organisationen, Streitkräfte im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) sowie zuständige Behörden, Fachleute, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen.

Lösungsansatz: Bürgerinnen und Bürger müssen wieder lernen, ihre Sinne bewusst zu nutzen. Wenn sie eine Gefahr wahrnehmen (etwa Rauch, beißenden Geruch oder Drohnenüberflug), sollte dieser Wahrnehmung getraut und hiernach gehandelt werden können, selbst wenn ein technisches Alarmsignal unterbleibt. Sowohl staatliche als auch andere fachkundige Informationsangebote, vor allem für Bildungseinrichtungen wie Schulen, erscheinen hier besonders zielführend. Sie helfen, das Vertrauen in die eigene Wahrnehmung sowie potenzielle Meldungen zu stärken. Auch Organisationen und Communities gewinnen durch breite und geteilte Gefahrerkennungskompetenz an Sicherheit.

6. Kognitive Kriegsführung als Alltag anerkennen und damit umgehen lernen

Problembeschreibung: Soziale Medien und alltäglich in Anspruch genommene KI-Angebote werden heute zur Beeinflussung von Bevölkerungen zwecks Erreichung (geo-) politischer Ziele genutzt. Sie dienen schließlich der Verbreitung von Informationen. Aufgrund der hohen Verbreitungsgeschwindigkeit ist es unmöglich, manipulierte oder der Manipulation dienende Informationen umfassend einzudämmen. Der kognitiven oder psychologischen Kriegsführung bedient sich dabei nicht nur Russland. Dass diese Form der Beeinflussung stattfindet, ist im Moment der Einwirkung oft individuell nicht bewusst wahrnehmbar. Ihre Wirkung zeigt sich somit häufig erst sehr viel später und kumuliert.

Verantwortliche: Bürgerinnen und Bürger sowie zuständige Behörden, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen.

Lösungsansatz: Bürgerinnen und Bürger müssen wieder lernen, auf ihre eigenen Wahrnehmungen zu achten. Wenn sie ein Gefühl der Manipulation bemerken, etwa wenn gezielt Angst ausgelöst wird, sollten sie dies ernst nehmen und nicht ignorieren. Kognitive Kriegsführung dient gerade der Umgehung und zugleich Lenkung des Bewusstseins durch direkte Einwirkungen auf Emotionen, weshalb die Anzeichen dafür häufig fehlen. Grundsätzlich sollte daher im Internet und bei der Nutzung von Systemen wie KI- und Agenten-Systemen, die auf Internetinformationen aufbauen, mit Manipulation gerechnet werden. 

Gleichzeitig ist „Steckerziehen“ keine Lösung in einer Gesellschaft, die Informationen benötigt. Ein Gegengewicht durch sachgerechte Information muss geboten und kommuniziert werden. Hierfür bedarf es insbesondere der Stärkung der lokalen Berichterstattung und des Ausbaus niedrigschwelliger Bürgerinformationsangebote zum Thema kognitive Kriegsführung („Cognitive Warfare“). Letzteres stärkt auch das Vertrauen in den Staat und seine Einrichtungen.

7. Rechte und Pflichten im Katastrophen- und Verteidigungsfall vermitteln

Problembeschreibung: Die Rechtslage im Katastrophen- und Verteidigungsfall (oder Zivilschutzfall) ist weitgehend unbekannt in der Bevölkerung. Es fehlt häufig insbesondere am Wissen, dass grundsätzlich jede volljährige und juristische Person zur Unterstützung herangezogen werden kann. Das oft mangelnde Wissen zu Haftung, Erstattungsansprüchen und Versicherungsfragen kommt hinzu und kann die Bewältigung der Lage beeinträchtigen.

Verantwortliche: Zuständige Behörden, Gesetzgeber, Organisationen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen sowie zum Beispiel studentische Law Clinics.

Lösungsansatz: Aufklärung im Vorfeld einer Extremlage ist notwendig, wenn das Zusammenwirken reibungslos funktionieren soll. Dabei müssen vor allem auch Katastrophenschutzbehörden im Bilde sein, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben, um einer Extremlage Herr zu werden. Nicht zuletzt sollten Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte und Pflichten im Katastrophen- und Verteidigungsfall in groben Zügen kennen, um die Lagebewältigung mit dem Eindruck der Rechtssicherheit unterstützen zu können. Für sie sollte es niedrigschwellige Informationsangebote geben, die beispielsweise in physischer Form vorgehalten oder ausgegeben werden können.

Der Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ des BBK sollte auf diese Informationsangebote hinweisen.

8. Gesundheit als Grundvoraussetzung für Resilienz betrachten

Problembeschreibung: Die Gesundheit ist eine Grundvoraussetzung für Resilienz und Gesamtverteidigung. Die Vermeidung von Erkrankungen liegt jedoch nur teilweise in der Eigenverantwortung des Einzelnen. Für Extremlagen, etwa bei einem langanhaltenden Ausfall der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, fehlt das Wissen zur Vermeidung von Krankheiten beziehungsweise ihrer Ausbreitung. Hollywood-Szenarien, in denen die Akteure nie eine Toilette benutzen und Handhygiene betreiben müssen, herrschen verbreitet in Köpfen und Ratgebern vor. Der Vorsorgeratgeber des BBK lässt ebenfalls offen, wie bei extrem knapp bemessenen Trinkwasservorräten eine wirksame Handhygiene nach dem Toilettengang sichergestellt werden soll.

Verantwortliche: Gesundheitsbehörden, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen sowie Bürgerinnen und Bürger.

Lösungsansatz: Zuständige und fachkundige Stellen müssen niedrigschwellige, leicht verständliche und umsetzbare Informationen bereitstellen, die Bürgerinnen und Bürger zur Prävention von übertragbaren und nicht-übertragbaren Krankheiten in Extremlagen befähigen. Dies betrifft vor allem das Wissen zu Grundlagen der Hygiene, des Infektionsschutzes und zum Beispiel der Trinkwasseraufbereitung. Dieses Wissen ermöglicht einen Schutz der eigenen Gesundheit sowie der Mitmenschen. Gleichzeitig werden dadurch zusätzliche Belastungen oder Ansteckungen der Hilfskräfte vermieden.

Der Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ des BBK sollte diesbezüglich Hinweise enthalten.

9. Besseren Zugang zu behördlichen Informationen ermöglichen

Problembeschreibung: Deutsche Behörden bieten zwar ein inhaltlich breites und qualitativ hochwertiges Informationsangebot, dieses ist in der Praxis jedoch oft nur mühsam zugänglich. Die behördlichen Quellen und deren Inhalte werden nicht hinreichend kommuniziert, sind infolge verschiedener behördlicher Zuständigkeiten über diverse Websites verstreut und oft nicht sinnvoll miteinander in Beziehung gesetzt oder verlinkt. (Des-)Information findet bei unzureichender Kommunikation woanders und unter fremder Kontrolle statt. Dass das soziale Medium X den noch immer besten Echtzeitzugang zu behördlichen Informationen bietet, ist daher inakzeptabel. Wenn zudem deutsche Bürgerinnen und Bürger zusätzlich US-amerikanische oder gar chinesische KI-Angebote nutzen, um für sie relevante Behördeninformationen zu finden, fehlt etwas.

Verantwortliche: Zuständige Behörden sowie gegebenenfalls Gesetzgeber.

Lösungsansatz: Direkte, verlässliche behördliche Kommunikation ist das effektivste Mittel gegen kognitive Kriegsführung einschließlich Desinformation zur Schwächung des Vertrauens in den Staat und seine Einrichtungen. Es sollte daher mindestens ein Portal geben, das die wichtigsten Informationen für die Bürgerinnen und Bürger zusammenführt und leicht auffindbar macht. „Zusammenführt“ meint dabei keine Abkehr von der Omnichannel-Kommunikation hin zur Schaffung eines Kanals als Single-Point-of-Failure, sondern eine zusätzliche, niedrigschwellige, kuratierte Bündelung relevanter Informationen. Eine Kombination aus originär bereitgestellten Informationen und Linksammlung erscheint hier sinnvoll. Das Portal sollte stets aktuell, in Deutschland gehostet und vor allem im Hinblick auf Cyberangriffe beständig sein. Das Portal muss der Bevölkerung wirksam bekannt gemacht werden. 

Die in den vorstehenden Handlungsgeboten identifizierten Informationsbedarfe sollten nicht zuletzt über dieses Portal befriedigt werden. Auch die Einbindung nicht-behördlicher, aber behördlichen Informationen zugrundeliegender Materialien erscheint sinnvoll.

10. Durch Übungen lernen und verbinden (auch Communities untereinander)

Problembeschreibung: Informationen allein genügen nicht. Das theoretische Wissen muss durch regelmäßige praktische Übungen gefestigt werden, damit es in Extremlagen unmittelbar abrufbar ist. Durch Übung stellt sich auch heraus, ob das Verständnis oder die Umsetzung der Informationen angepasst werden muss.

Verantwortliche: Hier insbesondere Bürgerinnen und Bürger, Communities und Organisationen.

Lösungsansatz: Notwendige Übungen fangen bereits im Kleinen an. So muss zum Beispiel selbst die Vorsorge mit Lebensmittelvorräten geübt werden. Es genügt nicht, einfach nur eine Vorratsliste des Vorsorgeratgebers des BBK abzuarbeiten. Was nicht gegessen wird, nimmt Platz weg für möglicherweise Notwendiges. Unbedacht verbrauchte und nicht wieder aufgefüllte Wasservorräte zeigen einen Mangel an Übung, der schnell zum Problem werden kann.

Auch innerhalb und zwischen Communities sowie Organisationen muss geübt werden, wie sie in Extremlagen zusammenwirken können: Wer kann welche Aufgaben übernehmen, wie sind diese auszuführen und welche Ressourcen braucht es oder fehlen? Diese lediglich beispielhaft genannten Fragen lassen sich nur durch Übung wirksam beantworten. Ein Handbuch gibt es dafür nicht. Tabletop-„Übungen“ sind auf ihren tatsächlichen Nutzen zu überprüfen, um ein trügerisches Gefühl von Sicherheit zu vermeiden.